Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Allen unseren Angeboten, Lieferungen, Verkäufen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende AGB der Vertragspartner und Kunden der HolzAs sind nur wirksam, wenn sie von HolzAs schriftlich bestätigt werden. Mit der Abgabe eines Auftrages, spätestens jedoch mit der Lieferung oder Leistung durch HolzAs werden diese AGB durch den Kunden anerkannt.
2. Vertragsschluss
Bestellungen bedürfen nicht der Schriftform und sind per Telefon, Telefax, E-Mail und über den Onlineshop möglich.
Alle Angebote und Preise auf der Website sind unverbindlich. Nach Absendung Ihrer Online-Bestellung schicken wir Ihnen unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass Ihre Bestellung von HolzAs eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Vertragsangebotes durch HolzAs zustanden, d.h. wenn die bestellte Ware an Sie verschickt und der Versand bestätigt wurde (Versandbestätigung), spätestens mit Anlieferung der Ware bei Ihnen. Die vom Vertragspartner und Kunden aufgegebenen Bestellungen, auch die per Telefon, Fax oder E-Mail sind bindend.
3. Zahlungsmodalitäten
Sämtliche im Angebot enthaltenen Preise sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Die Parteien sind darüber einig, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, im Falle von Materialpreissteigerungen betreffend Leistungen, die zum Zeitpunkt des zu vereinbarenden Liefertermins zu erbringen sind, die Preissteigerung gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, in diesem Fall eine Einigung über einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Materialpreissteigerung zu erzielen. Für den umgekehrten Fall, dass Materialpreissenkungen eintreten, kann der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen und es ist ebenfalls ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Materialpreissenkung zu vereinbaren.
Alle Preise, die auf der Webseite angegeben sind, enthalten 7 % gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt in bar bei Anlieferung. Unser Fahrer ist zum Inkasso berechtigt und verpflichtet.
Ist Rechnungslegung vereinbart, wird die Zahlung sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Sie können nur mit einer unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von HolzAs.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt innerhalb der von uns angegebenen Lieferzeit bei Auftragsbestätigung.
Die Lieferzeit versteht sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei HolzAs oder dessen Lieferanten eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe ohne Beteiligung der HolzAs, Sabotage, Rohstoffmangel. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Hierdurch ist HolzAs berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Umstände oder Hindernisse hinauszuschieben. Wird dadurch der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Vertragspartner nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
Die Anlieferung erfolgt mit schweren LKW (26-Tonner) bei Großbestellern (40-Tonner) mit einer Länge bis zu 18 m erfolgen, weshalb ein entsprechend ausgebauter unmittelbarer Zugang zum Bestimmungsort der Lieferung gewährleistet sein muss. Der Käufer hat auf die notwendige Straßenbreite, Wendemöglichkeit sowie ggf. behindernde Baum- und Asthöhen zu achten. Ansonsten anerkennt der Käufer die nächstmöglich zur eigentlichen Lieferadresse anfahrbare Ablademöglichkeit als Lieferpunkt. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ein solcher unmittelbarer Zugang zum Bestimmungsort für schwere LKW nicht besteht oder die Warenannahme an einer nächstmöglich zur eigentlichen Lieferadresse anfahrbaren Ablademöglichkeit verweigert wird, sind vom Kunden zu tragen.
Die Anlieferung erfolgt bis zur Grundstücksgrenze des Kunden ("frei Bordsteinkante"). Sollte der Kunde andere Wünsche äußern, liegt die Erfüllung im Ermessen unseres Fahrers (bzw. im Ermessen der Spedition). Hierbei eventuell verursachte Schäden durch das Befahren des Grundstücks und/oder beim Entladen auf dem Grundstück des Kunden gehen jedoch zu Lasten des Kunden.
6. Annahmeverzug des Kunden
Ist bei Anlieferung der Kunde oder ein von ihm Beauftragter nicht anwesend, so erfolgt die Entladung auf Risiko und Gefahr des Kunden. Die Lieferung gilt als unbeanstandet abgenommen.
Bei unberechtigter Abnahmeverweigerung trägt der Besteller alle dadurch entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere zusätzliche Transportkosten, Mahnkosten, Aufbewahrungskosten. Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB und handelt es sich bei dem Geschäft um einen beiderseitigen Handelskauf gem. § 343 ff. HGB, kann HolzAs auch die üblichen Lagerkosten beanspruchen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
8. Haftung
Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Unberührt hiervon bleiben alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens oder des Körpers und aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Unberührt bleiben weiterhin alle Schadensersatzansprüche aus Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Vertragspflicht. Dieses sind solche Pflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung ist hier jedoch auf den Ersatz des typischerweise zu erwartenden Schadens begrenzt.
Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von HolzAs.
9. Rücknahme von Transportmaterial
Die Waren werden vom Verkäufer in einer der jeweiligen Ware sachgerechten Verpackung geliefert. Lieferung und Versand erfolgen stets in Einwegverpackungen (z.B. Einwegpaletten), die zum Selbstkostenpreis berechnet werden, deren Kosten im Gesamtpreis oder eigens ausgewiesenen Versandkosten enthalten sind, die bei Lieferung ins Eigentum des Käufers übergehen und die vom Verkäufer grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
10. Datenschutz
Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen HolzAs und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.